Allgemeine Geschäftsbedienungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand: Januar 2019
§ 1 Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte von B&F Mietservice GmbH mit Verbrauchern und Unternehmern.
2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Mieter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingungen ist jeder einzelne Gegenstand, den die GmbH dem Mieter in Erfüllung des Mietvertrages zur Nutzung überlässt.
3. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Führen wir die Lieferung oder Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch aus, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten eventuelle Geschäftsbedingungen des Mieters angenommen. Die Annahme unserer Lieferung oder Leistung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluss, Mietpreis
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Mieters bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung.
2. In der Auftragsbestätigung bestätigen wir entweder den in unserem Angebot oder den im Angebot des Mieters angegebenen Preis und Leistungsumfang oder wir senden dem Mieter ein neues Angebot, das an die jeweils aktuelle Situation angepasst ist und für das dann wiederum Abs. 1 gilt.
3. Die vom Mieter geschuldete Miete bestimmt sich als Wochenmiete; Folgewochen werden jeweils komplett berechnet.
Zusatzleistungen wie Mitnahmestapler, telefonisches Avis oder Expressleistungen können – soweit möglich bzw. vorhanden – gegen Aufpreis bestellt werden.
4. Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe berechnet.
5. Nachträgliche Änderungen der Bestellung auf Veranlassung des Mieters werden berechnet.
6. Von uns bestätigte Bestellungen können ohne unsere Zustimmung nicht vom Mieter storniert oder abgeändert werden. Stimmen wir der Stornierung zu, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Schadenersatz i.H.v. 30 % der Netto-Auftragssumme verlangen. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 3 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner
1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu be-handeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben. Bei Rückgabe von ungesäuberten Mietgegenständen werden wir die Reinigung selbst durchführen und die Kosten berechnen.
In bestimmten Fällen behalten wir uns das Recht vor, nicht gesäuberte Mietsachen zu vermieten, sofern der Mieter in Textform zustimmt. Gleichzeitig wird der Mieter von der Reinigungspflicht vor Rückgabe der Mietsache entbunden.
2. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand an einen anderen Stand- bzw. Einsatzort zu transportieren.
3. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige behördliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Gebühren und Kosten für behördliche Aufwendungen sowie Beschaffungskosten und Kosten, die durch behördliche Auflagen entstehen, trägt der Mieter.
4. Der Mieter hat den Mietgegenstand sicher aufzubewahren und – soweit möglich – vor schädlicher Witterung und unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Inbetriebnahme, zu schützen und zu sichern. Diese Obhutspflicht gilt – unabhängig von der Dauer des Mietvertrags – bis zur Rückgabe bzw. Abholung des Mietgegenstandes.
5. Der Mieter haftet von der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes für jede Beschädigung sowie jeden Diebstahl/Verlust des Mietgegenstandes. Dies gilt auch für etwaige aus einem solchen Schaden resultierende Folgekosten, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Mietausfall und anteilige Verwaltungskosten.
6. Eine Weitervermietung an Dritte ist nur nach unserer vorherigen Einwilligung in Textform zulässig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach deren Zugang sofort ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Ist der Mieter Verbraucher, sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Ist der Mieter Unternehmer, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a.
3. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug, so sind wir berechtigt, den Mietgegenstand nach An-kündigung auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Mietgegenstand und den Abtransport zu ermöglichen hat, abzuholen. Die uns aus dem Vertrag zustehenden An-sprüche bleiben bestehen; jedoch werden die Beträge, die wir innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt haben oder hätten erzielen können, nach Abzug der durch die Rückabholung und Neuvermietung entstandenen Kosten abgerechnet.
4. Reichen die vom Mieter geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird – auch im Fall einer anderslautenden Bestimmung durch den Mieter – die jeweils älteste Schuld getilgt. Sind Zinsen und/oder Kosten entstanden, so wird eine zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreichende Leistung abweichend von Satz 1 zunächst auf die ältesten Kosten, dann auf die ältesten Zinsen und zuletzt nach Maßgabe von Satz 1 auf die Hauptleistung angerechnet.
5. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen werden wir dem Mieter in Rechnung stellen.
6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
§ 5 Mietdauer
1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen uns und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt eine Woche.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, können wir vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Wir sind berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmietung in Textform fest vereinbart wurde. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort, verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Der Mieter ist verpflichtet, für jede weitere angefangene Woche der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe einer Wochenmiete zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Freimeldung des Mietgegenstandes, die der Mieter uns mindestens fünf Werktage vorher in Textform anzeigen muss.
§ 6 Anlieferung und Rückgabe des Mietgegenstandes, Transport
1. Die Anlieferung des Mietgegenstandes erfolgt frei Haus/frei Baustelle auf Paletten inkl. zwei Verzurrgurten. Der Mieter kann den Mitgegenstand auch selbst nach vorheriger Terminabsprache abholen.
2. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Das Entladen erfolgt durch den Mieter; dieser hat dafür zu sorgen, dass geeignetes Hubgerät zur Verfügung steht.
Kann die Anlieferung oder das Entladen aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, kann der Spediteur die Ware einlagern oder zurücktransportieren. In diesen Fällen hat der Mieter die Kosten für die Einlagerung, den Rücktransport und die erneute Anlieferung zu tragen.
3. Wir überlassen dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen.
Ansprüche des Mieters auf Grund offensichtlicher Mängel sowie einer Unvollständigkeit des Mietgegenstandes und etwaigen Zubehörs, die nicht im Übergabeprotokoll oder dem Miet- oder Lieferschein vermerkt und von uns oder unseren Anlieferern gegengezeichnet werden, sind ausgeschlossen.
4. Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, werden von uns auf eigene Kosten beseitigt.
5. Für den Rücktransport muss die Ware sauber und transportfähig, ordentlich bündig auf die mitgelieferten Paletten gestapelt und mit den ebenfalls mitgelieferten Spanngurten verzurrt, bereitgestellt werden. Ziffer 2 S. 1 gilt entsprechend. Das Beladen erfolgt durch den Mieter.
Kann der Abtransport oder das Beladen aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, hat der Mieter hierdurch entstehende Mehrkosten zu tragen.
§ 7 Abtretung zur Sicherung der Mietschuld
Der Mieter tritt in Höhe des vereinbarten Mietpreises seine etwaigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
§ 8 Kündigung
1. Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Seiten grundsätzlich unkündbar. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und ein Kündigungsrecht gemäß Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt.
2. Wir sind berechtigt, den Mietvertrag nach Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen
a) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Ziffer 3.,
b) wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet wird,
c) wenn der Mieter ohne unsere Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort verbringt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Eine Haftung unsererseits im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mieters vorliegt; sofern von uns eine vertragswesentliche Pflicht verletzt worden ist, ohne dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
2. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Mietgegenstandes, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund die Ansprüche gestützt sein mögen, es sei denn, dass eine längere Verjährungsfrist gesetzlich zwingend vorgegeben ist.
3. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
1. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
2. Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
B&F Mietservice GmbH
Im Schachen 109, D-66687 Wadern
Tel. +49 (0) 6872 – 96539 25
Fax +49 (0) 6872 – 96539 10
E-Mail info@buf.gmbh
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.bufmietservice.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung-
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
5. Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
B&F Mietservice GmbH
Im Schachen 109
D - 66687 Wadern
Fax +49 (0) 6872 96539 10
E-Mail info@buf.gmbh
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)
Bestellt am (*) ……………………………..
erhalten am (*) ……………………………
Name des/der Verbraucher(s) ……………………………………………………………………………………………………………..
Anschrift des/der Verbraucher(s) ………………………………………………………………………………………………………
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ……………………………………………………
Datum ………………………………………………
(*) Unzutreffendes streichen
§ 11 Sonstiges
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten unser Geschäftssitz.
2. Ist der Mieter Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Mieters zuständige Gericht.
3. Die Rechte des Mieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
4. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
5. Alleinverbindliche Vertragssprache ist Deutsch.
6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.