Allgemeine Mietbedingungen
- Mietgegenstand: Mietgegenstand ist jede einzelne Mietsache, die die B&F Mietservice GmbH dem Mieter überlässt – Fahrplatten/Bodenschutz inkl. Verbinder, MIT und OHNE Verlegung
- Preis freibleibend – Zwischenvermietung vorbehalten
- Mindestmietzeit: 1 Woche
- Mietbeginn/Mietende: Tag/Woche der Anlieferung/Abholung
- Berechnet werden grundsätzlich ganze Wochen, Folgewochen werden komplett und gesondert berechnet
- Die Weitervermietung an Dritte ist nur gestattet, wenn die Fa. B&F Mietservice GmbH ihre schriftliche Einwilligung dazu erteilt
- Die Annahme des Angebotes durch den Mieter muss schriftlich erfolgen und gilt als verbindliche Bestellung
- Die Mietplatten müssen nach Beratung/Absprache durch die B&F Mietservice GmbH vor Einsatz auf der Baustelle durch den Mieter auf „Tauglichkeit“ für den vorgesehenen Einsatz geprüft werden
- Der Mieter hat Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl und Beschädigung, insbesondere durch Dritte, zu treffen
- Die B&F Mietservice GmbH vermietet Mietsachen in einwandfreiem, betriebsfähigen und gesäubertem Zustand. In bestimmten Fällen behält sich die B&F Mietservice GmbH das Recht vor, nicht gesäuberte Platten zu vermieten, sofern der Mieter schriftlich oder in Textform zustimmt. Gleichzeitig wird der Mieter von der Reinigungspflicht vor Rückgabe der Mietsache entbunden
- Anlieferung: Die Anlieferung erfolgt per Spedition frei Haus/frei Baustelle auf Paletten inkl. 2 Verzurrgurten
- Bei der Lieferung per Spedition hat der Mieter sicherzustellen, dass die Lieferadresse für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Kann die Anlieferung dementsprechend nicht erfolgen, kann der Spediteur die Ware einlagern oder zur B&F Mietservice GmbH zurückbringen. In diesem Fall hat der Mieter die Kosten für die Einlagerung, den Rücktransport und die erneute Anlieferung zu tragen
- Das Entladen/Beladen der Mietsache erfolgt durch den Mieter – geeignetes Hubgerät muss bei Anlieferung und Abholung vor Ort sein
- Zusatzleistungen wie Mitnahmestapler, tel. avis oder Expressleistungen müssen auf ihre Möglichkeit geprüft und können ggf. gegen Aufpreis bestellt werden
- Nach Übergabe der Ware an die Spedition übernimmt die B&F Mietservice GmbH keine Haftung für etwaigen Lieferverzug durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden der Spedition
- Bei Anlieferung ist die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Der Zustand muss sofort bei Übergabe auf dem Lieferbeleg beim Fahrer mit Datum und Unterschrift vermerkt werden. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden
- Abholung: Der Mieter hat die Möglichkeit, die Selbstabholung der Mietware zu organisieren. Hierfür vereinbart der Mieter einen Abholtermin mit B&F Mietservice GmbH per Mail unter info@buf.gmbh oder telefonisch 06872-96539 25. Die Abholadresse lautet Im Schachen 109, 66687 Wadern-Nunkirchen
- Rückgabe/Rücktransport: Freimeldung der Ware muss mindestens 2-5 Werktage vor dem gewünschten Abholtermin erfolgen. Anmeldung per Mail unter info@buf.gmbh oder telefonisch unter 06872-96539 25
- Für den Rücktransport muss die Ware sauber und transportfähig, ordentlich bündig auf die mitgelieferten Paletten gestapelt und mit den ebenfalls mitgelieferten Spanngurten verzurrt, bereitgestellt werden
- Für den Rücktransport hat der Mieter sicherzustellen, dass die Abholadresse für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Kann die Abholung dementsprechend nicht erfolgen, trägt der Mieter die Kosten für etwaigen Verzug oder alle weiteren Abholungen
- Bei Verzug der Abholung durch den Mieter/Spediteur muss der Mieter/B&F Mietservice GmbH unmittelbar schriftlich informiert werden
- Etwaige Verzugskosten wegen nicht bereitgestellter Ware durch den Mieter werden gesondert in Rechnung gestellt
- Verschmutzung: Je nach Grad der Verschmutzung werden die entsprechenden Reinigungskosten an den Mieter weiterberechnet
- Verlust/Beschädigung: Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrplatten/Verbinder/Spanngurte werden die entsprechenden Kosten an den Mieter weiterberechnet