Allgemeine Mietbedingungen
Mietbedingungen der B&F Mietservice GmbH
- 1 Mietgegenstand
Mietgegenstand ist jede einzelne Mietsache, die die B&F Mietservice GmbH dem Mieter zur Verfügung stellt. Dazu zählen insbesondere Fahrplatten/Bodenschutzplatten inklusive Verbinder, jeweils mit oder ohne Verlegung.
- 2 Preise und Verfügbarkeit
Die angegebenen Preise sind freibleibend. Zwischenvermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- 3 Mindestmietzeit und Mietbeginn
- Die Mindestmietzeit beträgt eine Woche.
- Mietbeginn ist der Tag bzw. die Kalenderwoche der Anlieferung oder Abholung.
- Die Abrechnung erfolgt wochenweise; angefangene Wochen werden voll berechnet.
- Mietzeitverlängerungen werden wochenweise bis zur Freimeldung abgerechnet.
- 4 Vertragsabschluss
- Die Annahme des Angebots durch den Mieter muss in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen und gilt als verbindliche Bestellung.
- Die Annahme der Bestellung durch die B&F Mietservice GmbH erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.
- 5 Weitervermietung
Eine Weitervermietung an Dritte ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der B&F Mietservice GmbH zulässig.
- 6 Prüfpflicht des Mieters
Vor dem Einsatz auf der Baustelle ist der Mieter verpflichtet, nach Absprache mit der B&F Mietservice GmbH die Tauglichkeit der Mietsache für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen.
- 7 Obhutspflicht
Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache vor Diebstahl, Beschädigung und unbefugtem Zugriff durch Dritte zu treffen.
- 8 Zustand der Mietsache
- Die Mietsachen werden in einwandfreiem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben.
- In Einzelfällen kann die B&F Mietservice GmbH ungereinigte Mietsachen liefern, sofern der Mieter dem schriftlich oder in Textform zustimmt. In diesem Fall entfällt die Reinigungspflicht bei Rückgabe.
- 9 Anlieferung
- Die Anlieferung erfolgt durch Spedition frei Haus/frei Baustelle auf Paletten inklusive zwei Verzurrgurten.
- Der Mieter stellt sicher, dass die Anlieferadresse für LKW bis 40 t zugänglich und befahrbar ist.
- Ist dies nicht gewährleistet, kann die Spedition die Ware einlagern oder zurücktransportieren. Die entstehenden Kosten trägt der Mieter.
- Das Entladen erfolgt durch den Mieter. Ein geeignetes Hubgerät muss vor Ort vorhanden sein.
- Zusatzleistungen wie Mitnahmestapler, telefonische Avisierung oder Expressversand sind separat anzufragen und können kostenpflichtig sein.
- Die B&F Mietservice GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt oder das Verschulden der Spedition zurückzuführen sind, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- 10 Wareneingang und Mängelrüge
Der Mieter hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Beanstandungen sind auf dem Lieferbeleg mit Datum und Unterschrift zu vermerken. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.
- 11 Selbstabholung
Der Mieter kann die Ware selbst abholen. Ein Abholtermin ist telefonisch (06872-96539 25) oder per E-Mail (info@buf.gmbh) zu vereinbaren. Abholadresse: Am Söterberg 2, 6662 Nonnweiler
- 12 Mietende und Rückgabe
- Die Freimeldung durch den Kunden hat mindestens 3 Tage vor Abholung zu erfolgen. Dies kann schriftlich an info@buf.gmbh oder telefonisch unter 06872-96539 25 erfolgen.
- Mietende ist der Tag bzw. die Kalenderwoche, an dem der Mieter die Ware als abholbereit meldet
- 13 Rücktransport
- Die Mietsache ist vom Mieter gereinigt, transportfähig und bündig auf den mitgelieferten Paletten gestapelt sowie mit den mitgelieferten Gurten verzurrt bereitzustellen.
- Die Abholadresse muss für LKW bis 40 t zugänglich und befahrbar sein. Andernfalls trägt der Mieter die dadurch entstehenden Verzugs- und Zusatzkosten.
- Das Beladen erfolgt durch den Mieter am Tag der Abholung.
- Bei Verzögerungen der Abholung (durch Mieter oder Spedition) ist die B&F Mietservice GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Nicht bereitgestellte Ware kann zu Verzugskosten führen, die dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.
- 14 Reinigungskosten
Je nach Grad der Verschmutzung können dem Mieter angemessene Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
- 15 Verlust oder Beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung von Fahrplatten, Verbindern oder Verzurrgurten haftet der Mieter für die entsprechenden Wiederbeschaffungskosten.