info@buf.gmbh +49 (0)6872 / 96539 25

Allgemeine Mietbedingungen

  • Mietgegenstand: Mietgegenstand ist jede einzelne Mietsache, die die B&F Mietservice GmbH dem Mieter überlässt – Fahrplatten/Bodenschutz inkl. Verbinder, MIT und OHNE Verlegung.
  • Preis freibleibend – Zwischenvermietung vorbehalten.
  • Mindestmietzeit 1 Woche
  • Mietbeginn - Tag/Woche der Anlieferung/Abholung
  • Berechnet werden grundsätzlich ganze Wochen, Folgewochen werden komplett und gesondert berechnet.
  • Die Weitervermietung an Dritte, ist nur gestattet, wenn die Fa. B&F Mietservice GmbH ihre schriftliche Einwilligung dazu erteilt.
  • Die Annahme des Angebotes durch den Mieter muss schriftlich erfolgen und gilt als verbindliche Bestellung.
  • Die Annahme der Bestellung durch die B&F Mietservice GmbH muss schriftlich durch eine Auftragsbestätigung erklärt werden.
  • Die Mietplatten, müssen nach Beratung/Absprache durch die B&F Mietservice GmbH, vor Einsatz auf der Baustelle, vom Mieter auf „Tauglichkeit“ für den vorgesehenen Einsatz geprüft werden.
  • Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl und Beschädigung, insbesondere durch Dritte, zu treffen.
  • Die B&F Mietservice GmbH vermietet Mietsachen in einwandfreiem, betriebsfähigem und gesäubertem Zustand. In bestimmten Fällen behält sich die B&F Mietservice GmbH das Recht vor, nicht gesäuberte Mietsachen zu vermieten, sofern der Mieter schriftlich oder in Textform zustimmt. Gleichzeitig wird der Mieter von der Reinigungspflicht vor Rückgabe der Mietsache entbunden.
  • Anlieferung: Die Anlieferung erfolgt per Spedition frei Haus/frei Baustelle auf Paletten inkl. 2 Verzurrgurte.
  • Bei der Lieferung per Spedition hat der Mieter sicherzustellen, dass die Lieferadresse für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Kann die Anlieferung dementsprechend nicht erfolgen, kann der Spediteur die Ware einlagern oder der Spediteur bringt die Ware wieder zurück zur B&F Mietservice GmbH. In diesen Fällen hat der Mieter die Kosten für die Einlagerung, den Rücktransport und die erneute Anlieferung zu tragen.
  • Das Entladen erfolgt durch den Mieter – geeignetes Hubgerät muss vor Ort sein.
  • Zusatzleistungen, wie Mitnahmestapler, tel. avis oder Expressleistungen müssen auf ihre Möglichkeit geprüft werden und können ggf. gegen Aufpreis bestellt werden.
  • Nach Übergabe der Ware an die Spedition, übernimmt die B&F Mietservice GmbH keine Haftung für etwaigen Lieferverzug durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden der Spedition
  • Bei Anlieferung ist die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Der Zustand muss sofort bei Übergabe auf dem Lieferbeleg beim Fahrer mit Datum und Unterschrift vermerkt werden. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden.
  • Abholung: Der Mieter hat die Möglichkeit, die Selbstabholung der Mietware zu organisieren. Hierfür vereinbart der Mieter einen Abholtermin mit den Mitarbeitern des Anbieters per Mail unter info@buf.gmbh oder telefonisch unter 06872-9653925. Die Abholadresse befindet sich Im Schachen 109, 66687 Wadern-Nunkirchen.
  • Mietende/Rückgabe: Mietende ist der Tag, an dem der Mieter die Ware als frei meldet mindestens aber 5 Tage vor Abholung.
  • Rückgabe/Rücktransport: Anmeldung unter info@buf.gmbh oder Tel. 06872-9653925 / Fax. 06872-9653910
  • Für den Rücktransport muss die Ware sauber und transportfähig, ordentlich bündig auf die mitgelieferten Paletten gestapelt und mit den ebenfalls mitgelieferten Spanngurten verzurrt, bereitgestellt werden.
  • Für den Rücktransport hat der Mieter sicherzustellen, dass die Abholadresse für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Kann die Abholung dementsprechend nicht erfolgen, trägt der Mieter die Kosten für etwaigen Verzug oder alle weiteren Abholungen.
  • Das Beladen für den Rücktransport (am Tag der Abholung) erfolgt durch den Mieter.
  • Bei Verzug der Abholung durch Mieter/Spediteur – muss Mieter / B&F Mietservice GmbH unmittelbar schriftlich informiert werden.
  • Etwaige Verzugskosten wegen nicht bereitgestellter Ware durch den Mieter, werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Verschmutzung: Je nach Grad der Verschmutzung, werden die entsprechenden Reinigungskosten weiter berechnet.
  • Verlust/Beschädigung: Bei Verlust/Beschädigung der Fahrplatten, Verbinder, Verzurrgurte werden die entsprechenden Kosten weiter berechnet
Wir bieten Platten für